AGB

  1. Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Nutzers sind der Verwaltungsstelle ares GmbH, Langebrügger Straße 2b, 26655 Westerstede unverzüglich telefonisch oder schriftlich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Nutzers.
  2. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens zehn wöchentlichen Beiträgen in Zahlungsverzug, so werden die gesamten zukünftigen Beiträge und Pauschalen bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.
  3. Die wöchentlichen Beiträge werden jeweils 14 tägig montags zur Zahlung fällig, fällt dieser auf einen Feiertag zum ersten folgenden Werktag. Die Betreuungsgarantie wird zum nächsten 01. eines Monats nach Mitgliedschaftsbeginn fällig, danach wiederkehrend alle 6 Monate zum jeweils 01. des betreffenden Monates.
  4. Sämtliche Beiträge und Betreuungsgarantien verstehen sich inklusive der geltenden Mehrwertsteuer von 19 %. Bei Erhöhung des gesetzlichen Steuersatzes erhöhen sich die Beiträge und Betreuungsgarantien entsprechend.
  5. Ein gewährter Rabatt auf den wöchentlichen Beitrag verfällt nach der Erstlaufzeit. Der wöchentliche Beitrag wird entsprechend angepasst.
  6. Der Nutzer akzeptiert, dass eine Verkürzung der Vorabfristen zur Pre Notifikation auf bis zu drei Tage vor Fälligkeit möglich ist.
  7. Der Nutzer willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten zu unternehmerischen Zwecken vom Studio und der zentralen Verwaltungsstelle gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ggf. an eine Rechtsvertretung oder ein Inkassounternehmen.
  8. Aufgrund steigender Wartungs- und Reparaturkosten, sowie zum Qualitätserhalt erfolgt nach der Erstlaufzeit eine jährliche Beitragserhöhung um 0,49 Cent die Woche.
  9. Zum 1. eines jeden Monats werden alle offenen Forderungen des Verzehrs oder anderer Artikel von dem uns bekannten Konto per SEPA Lastschrift eingezogen.
  10. Bei evtl. anfallenden Wartungs- und Reparaturarbeiten behalten wir uns vor den Studiobetrieb bis zu maximal 2 Wochen im Jahr ruhen zu lassen. Die Beiträge sind in diesem Zeitraum weiterhin fällig.
  11. Der Nutzer des Moduls -Solarium- hat die Möglichkeit einer Einzelberatung nach § 7 Abs. 4. Diese wird auf Wunsch des Nutzers im Studio vereinbart
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