+++ seit 24. Februar gilt wieder 3G und ab 4. März gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr +++

Wir heißen alle Mitglieder herzlich willkommen!

Dein Training nach Corona-Warnstufe

im aktiv fitnessclub

Auch während der Corona-Pandemie ist ein Training im Fitnessstudio möglich. Da wir dich nicht bei jeder Überschreitung eines Grenzwertes kontaktieren können, prüfe hier bitte vor deinem Training, ob sich etwas für dich geändert hat. Danke für deine Mithilfe im Namen aller Trainerteams.

Im Warnstufenplan erfährst du, welches Training möglich ist!

Je nach Inzidenzwert deines Landkreises dürfen wir reguläres oder eingeschränktes Training anbieten.

laut Corona-Verordnung vom 25.08.2021 / aktualisiert am 19.11.2021, 1.12.2021, 6.12.2021, 13.12.2021

24 Stunden Testnachweis hier bei uns! 

So funktioniert unser neuer Mitgliederservice:

Kostenfrei: Du bringst deinen Selbsttest mit und testest dich unter unserer Aufsicht.

Kostenpflichtig: Du erwirbst bei uns einen Schnelltest zu unserem Selbstkostenpreis von 5 € und testest dich unter unserer Aufsicht. 

Test für 5 € kaufen: Keinen Test mehr übrig? Du kannst auch bei uns einen Schnelltest erwerben ohne ihn vor Ort durchzuführen.

nur in teilnehmenden Studios möglich

Für einen Test unter Aufsicht bringe bitte das ausgedruckte Formular für die Testbescheinigung mit.

► Download NDS Testbescheinigung (PDF)

Sicherheits- und Hygienemaßnahmen

Warnstufen nach aktuell geltender Corona-Verordnung

Ab Warnstufe 1 sind die behördlich vorgeschriebenen Nachweise im Rahmen der 2G-Regelung mitzuführen und im Falle einer Überprüfung vorzuzeigen.

Je nach Standort können die Hygienevorgaben strenger ausfallen. Aufkunft gibt euch euer Trainer-Team vor Ort.


keine Warnstufe

reguläres Training

  • Sicherheits- und Hygienekonzept
  • OHNE Testung
  • OHNE Terminbuchung

Warnstufe 1

reguläres Training (2G)

  • Sicherheits- und Hygienekonzept
  • 2G-Nachweis erforderlich
  • Maskenpflicht (außer beim Sport)

Warnstufe 2

reguläres Training (2G)

  • Sicherheits- und Hygienekonzept
  • nur 2G-Nachweis erforderlich* (ab 13.12.2021)
  • FFP2 Maskenpflicht (außer beim Sport)

Warnstufe 3

noch keine Informationen vorliegend

*2G und 3G gelten nicht für Jugendliche unter 18 Jahren (Schulisches Testkonzept)

Welcher Testnachweis ist gültig?

Seit der neuesten Verordnung ist bei uns unter 2G keine Testbescheinigung mehr erforderlich.

Sollte sich die Rechtslage wieder ändern, wir akzeptieren:

  • PCR-Test bis zu 48 Stunden nach der Testung gültig
  • PoC-Antigen-Tests und Selbsttests bis zu 24 Stunden gültig
  • Testbescheinigungen im Rahmen eines Testkonzeptes in Schulen, Einrichtungen und Unternehmen.

WICHTIG - gültig seit 1.12.2021: Solltest du keinen der oben genannten Testnachweise haben, kannst du auch einen anerkannten Selbsttest mitbringen und bei uns unter Aufsicht durchführen. Bitte beachte dazu die Vorgaben der aktuell gültigen Corona-Verordnung.

► Download NDS Testbescheinigung (PDF, 112 KB)

Sollten sich rechtliche Änderungen ergeben, gilt die aktuell gültige Fassung der Corona-Verordnung.

 

Du hast noch Fragen?

Hier findest du weiterführende Links und hilfreiche Informationen rund um das Thema COVID-19.

Schreibe uns